Regel
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Englisch
(Änderung farblich markiert) |
Deutsch
(neu) |
18.2(c) |
When a boat is required
to give mark-room by rule 18.2(b), she shall continue to do so even if
later an overlap is broken or a new overlap begins. However,
if either boat passes head to wind or if the boat entitled
to mark-room passes head to wind or leaves
the zone, rule 18.2(b) ceases to apply. |
Wenn ein Boot nach
Regel 18.2(b) verpflichtet ist Bahnmarken-Raum zu geben, muss es dies
weiterhin tun, auch wenn später die Überlappung gelöst
oder eine neue Überlappung hergestellt wurde. Wenn jedoch das Boot
mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum mit dem Bug durch den Wind geht oder
die Zone verlässt, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten. |
Kommentar |
Durch
diese Änderung wird ein im Matchrace aufgekommenes Manöver verhindert,
dass ein außen liegendes Boot sich durch eine Q-Wende seiner Verpflichtung
Bahnmarken-Raum zu geben, entziehen kann.
Entsprechend wurde dies auch im Anhang B 3.1(c) geändert. |
Definition
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Obstruction
An object that a boat could not pass without changing course substantially,
if she were sailing directly towards it and one of her hull lengths from
it. An object that can be safely passed on only one side and an area so
designated by the sailing instructions are also obstructions. However,
a boat racing is not an obstruction to other boats unless they are required
to keep clear of her, give her room or mark-room
or, if rule 22 applies, avoid her. A vessel under way, including a boat
racing, is never a continuing obstruction. |
Hindernis
Ein Gegenstand, den ein Boot, wenn es direkt darauf zusegelt und eine
seiner Rumpflängen davon entfernt ist, nicht passieren kann, ohne
den Kurs erheblich zu ändern. Ein Gegenstand, der nur an einer Seite
sicher passiert werden kann und ein in den Segelanweisungen so gekennzeichnetes
Gebiet sind ebenfalls Hindernisse. Jedoch ist ein Boot, das sich in der
Wettfahrt befindet, kein Hindernis für andere Boote, außer
wenn diese verpflichtet sind, sich von ihm frei zu halten oder wenn Regel
22 gilt ihm auszuweichen . Ein in Fahrt befindliches Schiff, einschließlich
eines in der Wettfahrt befindlichen Bootes, ist niemals ein ausgedehntes
Hindernis. |
Kommentar |
Durch
diese Änderung wird bei Mehrbootsituationen verhindert, dass Boote,
die kein Wegerecht haben, plötzlich als Hindernis anzusehen sind.
Dadurch hat man aber sicher noch nicht alle Mehrbootsituationen sinnvoll
und verständlich genug gelöst. |
Definition
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Definition
Party:
Party A party to a hearing: a protestor; a protestee; a boat requesting
redress or for which redress is requested by the
race committee or considered by the protest committee under rule 60.3(b);
a race committee acting under rule 60.2(b); a boat or competitor
that may be penalized under rule 69.1; a race committee or an organizing
authority in a hearing under rule 62.1(a). |
Partei
Parteien bei einer Verhandlung sind: Der Protestführer; der Protestgegner;
ein Boot, das Wiedergutmachung beantragt hat oder für das durch die
Wettfahrtleitung Wiedergutmachung beantragt wurde oder für das durch
das Schiedsgericht Wiedergutmachung nach Regel 60.3(b) erwogen wurde;
eine nach Regel 60.2(b) handelnde Wettfahrtleitung; ein Boot oder ein
Teilnehmer, das bzw. der nach Regel 69.1 bestraft werden könnte;
eine Wettfahrtleitung oder ein Veranstalter in einer Verhandlung nach
Regel 62.1(a). |
Kommentar |
Durch
diese Änderung wird das Recht auf Berufung auch für den Fall
ermöglicht, wenn ein Antrag auf Wiedergutmachung durch die Wettfahrtleitung
eingereicht oder das Schiedsgericht iniziert wurde. |
Anhang
C |
Neue
Regel C2.12
Rule 18.2(e) is changed to ‘If a boat obtained an inside overlap
and from the time the overlap began, the outside boat has been unable
to give mark-room, she is not required to give it.’ |
C2.12
Regel 18.2(e) ist geändert in ‘Erreicht ein Boot eine Innenüberlappung
und ist ab dem Zeitpunkt des Überlappungsbeginns das außen
liegende Boot nicht in der Lage Bahnmarken-Raum zu geben, so muss es diesen
nicht geben.’ |
Kommentar |
Durch
diese Änderung wird für Matchrace ein spezielles unerwünschtes
Manöver an der Luvboje ausgeschlossen. |
Anhang
J
J1.2 |
(2)
that competitor advertising will be restricted
to Category A or that boats will be
required to display advertising chosen and supplied by the organizing
authority (see ISAF Regulation 20) and other information related to Regulation
20; |
(2)
dass Teilnehmer- Werbung eingeschränkt ist oder dass von den Booten
verlangt wird, vom Veranstalter ausgewählte und gestellte Werbung
anzubringen (siehe ISAF-Regulation 20) sowie andere Informationen in Zusammenhang
mit Regulation 20; |
Anhang
J
J2.2 |
(1)
that competitor advertising will be restricted
to Category A (see ISAF Regulation
20) and other information related to
Regulation 20; |
(1)
dass Teilnehmer-Werbung eingeschränkt ist (siehe ISAF-Regulation
20) sowie weitere Informationen in Zusammenhang mit Regulation 20; |
Anhang
K |
2.1
Competitor advertising will be restricted
to Category A.as follows: ______.
2.2 Boats may [shall]
[may] be required to display advertising chosen and supplied by
the organizing authority. |
2.1
Teilnehmer-Werbung ist wie folgt beschränkt:________
2.2 Boote [werden]
[können] verpflichtet [werden], vom Veranstalter gewählte und
gestellte Werbung anzubringen. |
Kommentar |
Diese
Änderung wurde notwendig, weil die ISAF kurz nach Erscheinen der
WR die Regulation 20 geändert hat und die Unterscheidung bei Werbung
in Kategorien A und C ersatzlos gestrichen wurde. |