Regel |
Englisch (Änderung farblich markiert) |
Deutsch (neu) |
18.2(c) |
When a boat is required
to give mark-room by rule 18.2(b), she shall continue to do so even if
later an overlap is broken or a new overlap begins. However |
Wenn ein Boot nach Regel 18.2(b) verpflichtet ist Bahnmarken-Raum zu geben, muss es dies weiterhin tun, auch wenn später die Überlappung gelöst oder eine neue Überlappung hergestellt wurde. Wenn jedoch das Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum mit dem Bug durch den Wind geht oder die Zone verlässt, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten. |
Kommentar |
Durch
diese Änderung wird ein im Matchrace aufgekommenes Manöver verhindert,
dass ein außen liegendes Boot sich durch eine Q-Wende seiner Verpflichtung
Bahnmarken-Raum zu geben, entziehen kann. |
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Definition
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Obstruction |
Hindernis |
Kommentar |
Durch diese Änderung wird bei Mehrbootsituationen verhindert, dass Boote, die kein Wegerecht haben, plötzlich als Hindernis anzusehen sind. Dadurch hat man aber sicher noch nicht alle Mehrbootsituationen sinnvoll und verständlich genug gelöst. |
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| Definition
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Definition
Party: |
Partei |
Kommentar |
Durch diese Änderung wird das Recht auf Berufung auch für den Fall ermöglicht, wenn ein Antrag auf Wiedergutmachung durch die Wettfahrtleitung eingereicht oder das Schiedsgericht iniziert wurde. |
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Anhang C |
Neue
Regel C2.12 |
C2.12
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Kommentar |
Durch diese Änderung wird für Matchrace ein spezielles unerwünschtes Manöver an der Luvboje ausgeschlossen. |
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Anhang
J |
(2)
that competitor advertising will be restricted
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(2) dass Teilnehmer- Werbung eingeschränkt ist oder dass von den Booten verlangt wird, vom Veranstalter ausgewählte und gestellte Werbung anzubringen (siehe ISAF-Regulation 20) sowie andere Informationen in Zusammenhang mit Regulation 20; |
Anhang
J |
(1)
that competitor advertising will be restricted
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(1) dass Teilnehmer-Werbung eingeschränkt ist (siehe ISAF-Regulation 20) sowie weitere Informationen in Zusammenhang mit Regulation 20; |
Anhang K |
2.1
Competitor advertising will be restricted
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2.1 Teilnehmer-Werbung ist wie folgt beschränkt:________ 2.2 Boote [werden] [können] verpflichtet [werden], vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. |
Kommentar |
Diese Änderung wurde notwendig, weil die ISAF kurz nach Erscheinen der WR die Regulation 20 geändert hat und die Unterscheidung bei Werbung in Kategorien A und C ersatzlos gestrichen wurde. |
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