Abgestürzt

 

Im Vorwort der Wettfahrtregeln Teil 2 Abschnitt A steht:
Ein Boot hat Wegerecht gegenüber einem anderen Boot, wenn das andere Boot verpflichtet ist, sich von ihm freizuhalten.

Anmerkung: "Raum" und "Bahnmarken-Raum" ist anders als "Freihalten" definiert und betrifft Einschränkungen des eigentlichen Wegerechts (Teil 2 Abschnitt B und C).