Rot darf bis in den Wind luven. Rot ist nach der Wende vollständig auf
einen Amwindkurs abgefallen und besitzt deshalb Wegerecht nach
Regel 11. Dieses Wegerecht schließt ein Luven bis in den Wind ein,
sofern es nicht so plötzlich und stark erfolgt, dass Blau nicht folgen
kann, was einer Verletzung von
Regel 16 gleichkäme.
Regel 17 kommt hier nicht zum Tragen.