Regel 18 gilt wegen
des Vorwortes von Abschnitt
C an dieser von schiffbarem Wasser umgebenen Startbahnmarke nicht, da die
Boote sich ihr nähern um zu starten. Es gibt deshalb außer durch
Regel 16 keine Einschränkung
für Blau. Es darf luven bis in den Wind und kann Rot dadurch hindern zwischen
Blau und dem Startschiff zu passieren. Das erfolgte Startsignal ändert
an dieser Regel nichts.