Rot darf zwischendurch fahren, da Grün nach Herstellung der
Überlappung durch Rot in der Lage ist durch Luven den Raum zum Passieren
zwischen Grün und Blau zu geben. Es gilt Regel
19.2(b). Blau gilt als Hindernis
für Rot und Grün, da es gegenüber beiden Wegerecht hat. Rot muss
Grün gemäß Regel
15 anfangs Raum zum freihalten geben.