Regel 18 gilt wegen des Vorwortes von Abschnitt C an dieser von schiffbarem Wasser umgebenen Startbahnmarke nicht, da die Boote sich ihr nähern um zu starten. Es gibt deshalb außer durch Regel 16 keine Einschränkung für Blau. Es darf luven bis in den Wind und kann Rot dadurch hindern zwischen Blau und dem Startschiff zu passieren. Das erfolgte Startsignal ändert an dieser Regel nichts.