Regel 18 gilt an dieser
von schiffbarem Wasser umgebenen Startbahnmarke wegen Vorwort
von Abschnitt C nicht, da die Boot sich ihr nähern um zu starten.
Blau hat nach Regel 11
Wegerecht und darf luven bis in den Wind und Rot dadurch hindern zwischen Blau
und dem Startschiff zu passieren, wenn es dabei Rot gemäß
Regel 16 Raum zum Freihalten gewährt. Bevor Rot das Startschiff erreicht
hat Blau seinen Kurs geändert, dass für Rot kein Platz ist um zwischen
dem Startschiff und Blau zu passieren und es hat kein Recht, das zu tun und
muss eventuell auf der falschen Seite des Startschiffs hochdrehen. Blau muss
allerdings, wenn es merkt, dass Rot trotzdem hineinfährt, wegen Regel
14 eine Kollision vermeiden und kann dann nach Regel
11 protestieren.