Abschnitt A – Wegerecht
Ein Boot hat Wegerecht gegenüber einem anderen Boot, wenn das andere Boot verpflichtet ist, sich von ihm freizuhalten. Einige Regeln in den Abschnitten B, C und D schränken jedoch die Handlungen eines Wegerechtbootes ein.
10 Auf entgegengesetztem Schlag
Bei Booten auf entgegengesetztem Schlag muss sich ein Boot
auf Backbordschlag (Wind von Backbord) von einem
Boot auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord)
freihalten.