Grün hat Wegerecht vor Rot und Blau und ist damit Hindernis. Als Rot die Überlappung herstellt, wechselt das Wegerecht. Blau muss sich nach Regel 11 frei halten. Rot ist aber durch Regel 15 und beim Luven durch Regel 16.1 gehalten, Blau Raum zum Freihalten zu geben. Zum Zeitpunkt des Beginns der Überlappung ist kein Platz zwischen Grün und Blau um anstandslos hindurchzusegeln und Blau ist auch kaum in der Lage danach den Platz zum Hindurchsegeln zu geben. Deshalb tritt der 2. Satz von Regel 19.2(b) in Kraft und Rot hat keinen Anspruch auf Raum zum Passieren zwischen Grün und Blau.