Grün hat alle in Regel 60.1(a) und Regel 61.1(a) geforderten Bedingungen an einen Protest erfüllt. In der Verhandlung wird sich herausstellen, dass Blau eine Verletzung von Regel 10 begangen hat. Das Schiedsgericht muss dann Blau nach Regel 61.1(c) und weiteren Protesterfordernissen als dritte Protestpartei in den Protest einbinden und bestrafen.