Rot und Grün waren klar achteraus und mußten sich von Blau freihalten.
Als Blau durch Geigen langsamer wurde, wurde es Luvboot und mußte sich
nach Regel 11 freihalten.
Da Blau auf Grund eigenen Handelns die Überlappung herstellte, konnte es
sich nicht auf Regel 15
berufen und es gab keine Zeitverzögerung zwischen der Herstellung der Überlappung
und seiner Verpflichtung sich freizuhalten. Rot und Grün mußten ausweichen
bevor das Masttop im Wasser war und dehalb verletzte Blau
Regel 11 und ist zu bestrafen. Nach der Kenterung (Masttop im Wasser - siehe
Regel 23 ) hielten sich
Rot und Grün frei. Grün und Rot sind für die Berührung nicht
zu bestrafen, da sie durch die Regelverletzung von Blau dazu gezwungen wurden.
Regel 64.1(a).