Für die nach Regel Regel 44.1 für eine Behinderung vorgesehene Entlastungsstrafe nach Regel 44.2 von zwei Drehungen einschließlich zweier Wenden und Halsen in die gleiche Richtung fehlen noch eine Wende. Der Zählbeginn für die Drehung ist erst nach dem Freisegeln von Blau. Die Zwangswende bei der Behinderung gehört deshalb nicht zur Entlastungsstrafe.