Rot war beim Startsignal über der Linie. Die Wettfahrtleitung hat weder Flaggensignal
"X" noch das zugehörige Schallsignal gegeben. Beide Signale sind nach Regel
29.1 unverzichtbar, damit Rot seine Umkehr hinter die Startlinie sofort
einleiten kann. Wegen dieses Fehlers der Wettfahrtleitung hat Rot Anspruch auf
Wiedergutmachung nach Regel
62.1(a). Die Wiedergutmachung sollte aber berücksichtigen, dass das
Boot normalerweise umdrehen und neu starten muss!
Siehe hierzu die Cases 31 und 79 im Casebook.