48 Nebelsignale und Lichterführung; Verkehrstrennungsgebiete
48.1 Wenn es die Sicherheit erfordert, muss jedes Boot Nebelsignale geben und Lichter führen, wie sie von den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR) oder geltenden behördlichen Vorschriften vorgeschrieben sind.
48.2 Ein Boot muss Regel 10 – Verkehrstrennungsgebiete - der KVR beachten.