Wenn ein Boot innerhalb des ihm zustehenden Raums
oder Bahnmarken-Raums segelt, ist es zu entlasten,
wenn bei einem Vorfall mit einem Boot, das verpflichtet ist, ihm diesen Raum
oder Bahnmarken-Raum zu geben
(a) es gegen eine Regel von Abschnitt A, Regel
15 oder Regel 16 verstößt, oder
(b) es gezwungen wird, gegen Regel 31 zu verstoßen.