28.1 Ein Boot muss starten, die in den Segelanweisungen beschriebene Bahn segeln und durch das Ziel gehen. Während es das tut, darf es eine Bahnmarke auf beliebiger Seite lassen, die den Schenkel auf dem es segelt weder beginnt, begrenzt noch beendet. Nach dem Zieldurchgang muss es die Ziellinie nicht vollständig durchsegeln.
28.2 Eine Schnur, die die Spur eines Bootes von dem Zeitpunkt an
darstellt, an dem es sich der Startlinie von der Vorstartseite nähert um
zu starten, bis es durchs Ziel geht muss, wenn diese straff gezogen wird;
(a) jede Bahnmarke auf der richtigen Seite und
in der richtigen Reihenfolge passieren,
(b) alle zu rundenden Bahnmarken berühren,
und
(c) zwischen den Bahnmarken eines Tores, aus
der Richtung der vorherigen Bahnmarke kommend,
hindurchführen.
Es kann jeden Fehler korrigieren, um dieser Regel zu entsprechen, sofern es
noch nicht durchs Ziel gegangen ist.