Rot und Grün waren klar achteraus und mußten sich von Blau freihalten. Als Blau durch Geigen langsamer wurde, wurde es Luvboot und mußte sich nach Regel 11 freihalten. Da Blau auf Grund eigenen Handelns die Überlappung herstellte, konnte es sich nicht auf Regel 15 berufen und es gab keine Zeitverzögerung zwischen der Herstellung der Überlappung und seiner Verpflichtung sich freizuhalten. Rot und Grün mußten ausweichen bevor das Masttop im Wasser war und dehalb verletzte Blau Regel 11 und ist zu bestrafen. Nach der Kenterung (Masttop im Wasser - siehe Regel 23 ) hielten sich Rot und Grün frei. Grün und Rot sind für die Berührung nicht zu bestrafen, da sie durch die Regelverletzung von Blau dazu gezwungen wurden. Regel 64.1(a).