Für die nach Regel Regel
44.1 für eine Behinderung vorgesehene Entlastungsstrafe nach Regel
44.2 von zwei Drehungen einschließlich zweier Wenden und Halsen in
die gleiche Richtung fehlen noch eine Wende. Der Zählbeginn für die
Drehung ist erst nach dem Freisegeln von Blau. Die Zwangswende bei der Behinderung
gehört deshalb nicht zur Entlastungsstrafe.