Rot war beim Startsignal über der Linie. Die Wettfahrtleitung hat weder Flaggensignal "X" noch das zugehörige Schallsignal gegeben. Beide Signale sind nach Regel 29.1 unverzichtbar, damit Rot seine Umkehr hinter die Startlinie sofort einleiten kann. Wegen dieses Fehlers der Wettfahrtleitung hat Rot Anspruch auf Wiedergutmachung nach Regel 62.1(a). Die Wiedergutmachung sollte aber berücksichtigen, dass das Boot normalerweise umdrehen und neu starten muss!
Siehe hierzu die Cases 31 und 79 im Casebook.