Das Boot hat nach Berührung der Zielbahnmarke die nach Regel 44.2 vorgeschriebene eine Drehung einschließlich je einer Wende und Halse erst nach dem erneuten Durchsegeln der Ziellinie vollständig erfüllt, beim Zieldurchgang fehlte noch eine Wende, deshalb hat sie die Strafe nicht korrekt ausgeführt.