Rot darf bis in den Wind luven. Rot ist nach der Wende vollständig auf einen Amwindkurs abgefallen und besitzt deshalb Wegerecht nach Regel 11. Dieses Wegerecht schließt ein Luven bis in den Wind ein, sofern es nicht so plötzlich und stark erfolgt, dass Blau nicht folgen kann, was einer Verletzung von Regel 16 gleichkäme. Regel 17 kommt hier nicht zum Tragen.