Bahnmarke
Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf
einer angegebenen Seite lassen muss und ein Fahrzeug des Wettfahrtkomitees,
das von schiffbarem Wasser umgeben und Start- oder Ziellinienbegrenzung ist.
Eine Ankerleine oder ein unbeabsichtigt an der Bahnmarke hängender Gegenstand
gehören nicht dazu.