Rot war beim Startsignal über der Linie. Das Wettfahrtkomitee zeigte zwar Flaggensignal "X", hat aber nicht das zugehörige Schallsignal, nach Regel 29.1 gegeben. Dieses ist unverzichtbar, damit Rot seine Umkehr hinter die Startlinie sofort einleiten kann. Ein Zuruf kann nicht als das zugehörige Schallsignal gewertet werden. Wegen dieses Fehlers des Wettfahrtkomitees hat Rot Anspruch auf Wiedergutmachung nach Regel 62.1(a). Beachte hierzu die Casebookfälle Case 71 und Case 31.