Rot ist wegen Verstoß gegen Regel 16.1 zu bestrafen. Blau wendete in der Zone von Backbord- auf Steuerbordschlag und konnte dann die backbord zu lassende lassende Bahnmarke anliegen. Rot segelte seit Eintritt in die Zone auf Steuerbordschlag (Wind von Stb). Es galt Regel 18.3 als Rot eine Überlappung in Lee zu Blau herstellte. Rot hat deshalb nach Regel 18.3 Anspruch auf Bahnmarken-Raum. Rot luvt zwei Bootslängen vor der Bahnmarke höher als seinen richtigen Kurs in einer Form, bei der es Blau keinen Raum zum Freihalten gibt. Dieser Verstoß gegen Regel 16.1 wird nicht nach Regel 21(a) entlastet, da Rot nicht innerhlab des ihm zustehenden Bahnmarken-Raums segelt. Blaus unvermeidbarer Regelverstoß gegen Regel 11 wird durch Regel 64.1(a) entlastet. Quelle Casebook Case 93.