Rot ist wegen Verstoß gegen Regel
16.1 zu bestrafen. Blau wendete in der Zone von Backbord- auf Steuerbordschlag
und konnte dann die backbord zu lassende lassende Bahnmarke anliegen. Rot segelte
seit Eintritt in die Zone auf Steuerbordschlag (Wind von Stb). Es galt Regel
18.3 als Rot eine Überlappung in Lee zu Blau herstellte. Rot hat deshalb
nach Regel 18.3 Anspruch
auf Bahnmarken-Raum.
Rot luvt zwei Bootslängen vor der Bahnmarke höher als seinen richtigen
Kurs in einer Form, bei der es Blau keinen Raum zum Freihalten gibt. Dieser
Verstoß gegen Regel
16.1 wird nicht nach Regel
21(a) entlastet, da Rot nicht innerhlab des ihm zustehenden Bahnmarken-Raums
segelt. Blaus unvermeidbarer Regelverstoß gegen Regel
11 wird durch Regel 64.1(a)
entlastet. Quelle Casebook Case 93.