Zwischen Rot und Blau gelten die Regel
18.2(b) und die Regel 11.
Blau muss sich sowohl freihalten
als auch Bahnmarken-Raum
geben. Ein Luven von Rot in der dargestellten Form ändert an der Wegerechtsituation
nichts. Da das Luven Teil des richtigen
Kurses zum Runden der Bahnmarke ist, wird ein Verstoß gegen Regel
16.1 durch Rot nach Regel
21 entlastet.