Rot darf zwischendurch fahren, da Grün nach Herstellung der Überlappung durch Rot in der Lage ist durch Luven den Raum zum Passieren zwischen Grün und Blau zu geben. Es gilt Regel 19.2(b). Blau gilt als Hindernis für Rot und Grün, da es gegenüber beiden Wegerecht hat. Rot muss Grün gemäß Regel 15 anfangs Raum zum freihalten geben.