Das Boot hat nach Berührung der Zielbahnmarke die nach
Regel 44.2 vorgeschriebene eine Drehung einschließlich je einer Wende
und Halse erst nach dem erneuten Durchsegeln der Ziellinie vollständig
erfüllt, beim Zieldurchgang fehlte noch eine Wende, deshalb hat sie die
Strafe nicht korrekt ausgeführt.