Nein. Rot hat keinen Bahnmarken-Raum gegeben und wird für den Verstoß
gegen Regel 18.2(b)
bestraft, hat aber nicht gegen Regel
2 verstoßen. Blau wurde nicht materiell beschädigt, so dass weder
Regel 62.1(d) noch 62.1(b)
zutrifft. Deshalb bekommt Blau keine Wiedergutmachung obwohl es durch den Vorfall
ohne eigenes Verschulden erhebliche Plätze verloren hat.