Zwischen Rot und Blau gelten die Regel 18.2(b) und die Regel 11. Blau muss sich sowohl freihalten als auch Bahnmarken-Raum geben. Ein Luven von Rot in der dargestellten Form ändert an der Wegerechtsituation nichts. Da das Luven Teil des richtigen Kurses zum Runden der Bahnmarke ist, wird ein Verstoß gegen Regel 16.1 durch Rot nach Regel 21 entlastet.