Wegen Vorwort zu Abschnitt C gilt Regel 18 nicht an einer von schiffbarem Wasser umgebenen Startbahnmarke beim Starten, wenn cich die Boote nährn um zu starten. Es gilt also nur Regel 11 und das Luvboot Rot muss sich freihalten. Blau muss aber wegen Rot seinen Kurs ändern. Rot hält sich also nicht frei und wird im Protestfall bestraft.