Grün hat Wegerecht vor Rot und Blau und ist damit
Hindernis. Als Rot die Überlappung herstellt, wechselt das Wegerecht.
Blau muss sich nach Regel
11 frei halten. Rot ist aber durch Regel
15 und beim Luven durch Regel
16.1 gehalten, Blau Raum zum Freihalten zu geben. Zum Zeitpunkt des Beginns
der Überlappung ist kein Platz zwischen Grün und Blau um anstandslos
hindurchzusegeln und Blau ist auch kaum in der Lage danach den Platz zum Hindurchsegeln
zu geben. Deshalb tritt der 2. Satz von Regel
19.2(b) in Kraft und Rot hat keinen Anspruch auf Raum zum Passieren zwischen
Grün und Blau.