Wenn ein Boot in der Zone einer
Bahnmarke, die an Backbord zu lassen ist, mit
dem Bug durch den Wind von Backbordschlag (Wind von
Backbord) auf Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord)
geht und dann die Bahnmarke anliegen kann, darf
es nicht ein Boot, das seit Erreichen der Zone
Steuerbordschlag (Wind von Steuerbord) hatte,
veranlassen, höher als am Wind zu segeln und muss diesem Boot Bahnmarken-Raum
geben, wenn es eine innere Überlappung
zu ihm herstellt.
Wenn diese Regel zwischen Booten gilt, gilt Regel 18.2
nicht zwischen ihnen.