Grün hat alle in Regel
60.1(a) und Regel 61.1(a)
geforderten Bedingungen an einen Protest erfüllt. In der Verhandlung wird
sich herausstellen, dass Blau eine Verletzung von Regel 10 begangen hat. Das
Schiedsgericht muss dann Blau nach
Regel 61.1(c) und weiteren Protesterfordernissen als dritte Protestpartei
in den Protest einbinden und bestrafen.