20 Raum zum Wenden an einem Hindernis
20.1 Zuruf
Ein Boot kann durch Zurufen Raum verlangen
um zu Wenden und einem auf gleichem Schlag
segelnden Boot ausweichen zu können. Es darf jedoch nur rufen
wenn
(a) es sich einem Hindernis nähert
und es bald nötig sein wird eine wesentliche Kursänderung zu machen,
um ihm sicher auszuweichen und
(b) es Am Wind oder höher segelt.
Zusätzlich darf es nicht rufen, wenn das Hindernis
eine Bahnmarke ist und ein Boot, das
die Bahnmarke anliegen kann, als Ergebnis
des Zurufs gezwungen wäre, den Kurs zu ändern.
20.2 Reaktion
(a) Nachdem ein Boot gerufen hat, muss es einem angerufenen Boot Zeit geben,
um zu reagieren.
(b) Ein angerufenes Boot muss auch dann reagieren, wenn der Zuruf gegen Regel
20.1 verstößt.
(c) Ein angerufenes Boot muss reagieren, indem es entweder so bald wie möglich
wendet oder sofort antwortet: „Wenden Sie“, und dann dem rufenden
Boot den Raum gibt um zu wenden und ihm auszuweichen.
(d) Wenn ein angerufenes Boot entsprechend reagiert, muss das rufende Boot sobald
wie möglich wenden.
(e) Von dem Zeitpunkt an dem ein Boot gerufen hat bis zu dem Zeitpunkt an dem
es gewendet hat und dem angerufenen Boot ausgewichen ist, gilt Regel 18.2 nicht
zwischen diesen Booten
20.3 Weitergabe eines Zurufs an ein weiteres Boot
Wenn ein Boot angerufen wurde um Raum
zum Wenden zu geben und es beabsichtigt durch eine Wende zu reagieren, darf
es ein anderes Boot auf gleichem Schlag
anrufen für Raum zum Wenden und
ihm auszuweichen. Es darf auch rufen, wenn sein Ruf die Bedingungen von Regel
20.1 nicht erfüllt. Regel 20.2 gilt zwischen ihm und einem angerufenen
Boot.