Nein. Rot hat keinen Bahnmarken-Raum gegeben und wird für den Verstoß gegen Regel 18.2(b) bestraft, hat aber nicht gegen Regel 2 verstoßen. Blau wurde nicht materiell beschädigt, so dass weder Regel 62.1(d) noch 62.1(b) zutrifft. Deshalb bekommt Blau keine Wiedergutmachung obwohl es durch den Vorfall ohne eigenes Verschulden erhebliche Plätze verloren hat.