Rot wird als außenliegendes Boot wegen Verletzung von
Regel 18.2(b) bestraft. Blau hat nicht mehr Platz in Anspruch genommen,
als zum Segeln des richtigen Kurses um die Bahnmarke nötig ist (siehe Definition
Bahnmarken-Raum).
Da Blau wegen Regel 18.4
zum gezeichneten Zeitpunkt halsen muss, muss Rot ihm den dazu notwendigen Raum
geben, was es nicht tat, da sich bei der Halse die Großsegel berühren.